Ausleihverordnung für Spielzeug
- Präambel und Geltungsbereich
Diese Ausleihverordnung regelt die Modalitäten für die Überlassung von Spiel- und Veranstaltungsgeräten (nachfolgend Fundus, siehe Inventurliste) durch HaMüVereint e. V. (nachfolgend „Vermieter“) an berechtigte Personen und Organisationen (nachfolgend „Entleiher“). Mit der Unterzeichnung des Ausleihprotokolls erkennt der Entleiher diese Ordnung an.
- Ausleihberechtigung und Dauer
Ausleihberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder des Vermieters sowie, nach gesonderter Genehmigung, andere eingetragene Vereine und Organisationen. Die maximale Ausleihdauer beträgt 7 Tage. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Fundus-Verwaltung möglich. Bei fristwidriger Rückgabe behalten wir uns vor, eine Versäumnisgebühr zu erheben.
- Kaution und Gebühren
Vor jeder Ausleihe ist eine Kaution als Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution beträgt ohne Pedalos pauschal 50,- € pro Ausleihvorgang, mit Pedalos 100,- €. Bei besonders wertvollen Einzelgegenständen kann die Kaution durch die Fundus-Verwaltung gesondert festgelegt werden. Die Kaution wird nach fristgerechter und schadenfreier Rückgabe vollständig erstattet. Ausleihgebühren werden nicht erhoben.
- Übergabe, Zustand und Haftung
- Übernahme
Der Entleiher verpflichtet sich, den Fundus bei Übernahme auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich der Fundus-Verwaltung mitzuteilen und auf dem Ausleihprotokoll zu vermerken.
- Nutzung
Der Entleiher verpflichtet sich, zur sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Behandlung des Fundus und haftet für alle während der Ausleihdauer entstehenden Schäden oder Verluste. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Sachschäden. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Veranstalter (Vereine) haften selbst.
- Rückgabe
Der Fundus ist gereinigt, trocken, funktionsfähig und vollständig zurückzugeben. Bei unterlassener oder mangelhafter Reinigung behält der Vermieter sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von der Kaution einzubehalten.
- Schäden/Verlust
Im Falle von Beschädigung, Funktionsuntüchtigkeit oder Verlust des Fundus werden die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung vom Kautionsbetrag abgezogen. Übersteigen die Kosten die hinterlegte Kaution, ist der Entleiher zur umgehenden Erstattung des Differenzbetrages verpflichtet. Normale, dem Gebrauch entsprechende Abnutzung ist ausgenommen.
- Protokollierung
Der Zustand des Fundus wird bei Übergabe und Rücknahme anhand eines Ausleihprotokolls durch die Fundus-Verwaltung dokumentiert. Dieses Protokoll ist bindend.
- Übernahme
- Inkrafttreten
Diese Ausleihverordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Vermieters am 03.03.2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
